Leverkusener-Info

* * * * * * *
aktuelle Artikel : 2269
Seite : previous_img  3 / 379  next_img

Kontrollaktion in Massagesalons und Nagelstudios

08.02.2025

 

Neben Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes waren auch Polizei, Zoll, das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität sowie Mitarbeitende weiterer städtischer Fachbereiche an den Kontrollen beteiligt. Die Kontrollen wurden von insgesamt ca. 50 Einsatzkräften durchgeführt.  

In mehreren Betrieben wurden Ordnungswidrigkeiten festgestellt, zudem wurden zum Teil Hygienestandards nicht eingehalten. Darüber hinaus wurden in zwei Fällen Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt sowie in zwei weiteren Fällen wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. 

Mitarbeitende der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben insgesamt 18 Personen zu ihren Lohn- und Arbeitsbedingungen befragt. Dabei wurden in zwei Fällen Ermittlungsverfahren wegen fehlender Arbeitserlaubnis eingeleitet. In zwei Betrieben ergaben sich erste Hinweise, dass der gesetzliche Mindestlohn unterschritten sein könnte. Außerdem ergaben sich in vier Fällen erste Anhaltspunkte, dass die Beschäftigten ohne Meldung zur Sozialversicherung und somit umgangssprachlich „schwarz“ beschäftigt werden. 

Marcus Richter, Einsatzleiter und Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes, zieht ein positives Fazit des Einsatzes: „Behördenübergreifende Schwerpunkteinsätze setzen gegenüber den Gewerbetreibenden, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten, ein deutliches Zeichen. Zum wiederholten Male haben wir im Rahmen von Gewerbekontrollen zahlreiche Verstöße festgestellt, was die Wichtigkeit derartiger Kontrollen erneut nachdrücklich unterstreicht.“

Berliner Platz: Unfallkommission beschließt weitere Maßnahmen

07.02.2025

Bereits wenige Tage nach dem Unfall konnten die Schutzblinker am Kreisverkehr installiert werden, dank der schnellen und unbürokratischen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden und Fachbereichen der Verwaltung sowie der Energieversorgung Leverkusen und der Signalbaufirma. Regelmäßige Kontrollen durch die Polizei fanden sofort statt. 

Am Mittwoch wurden nun verschiedene weitere Maßnahmen diskutiert, um eine Erhöhung der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr sowie eine Entschärfung der komplexen Verkehrssituation zu erzielen. Grundsätzlich haben zu Fuß Gehende und Radfahrende am Kreisverkehr immer Vorrang gegenüber dem Autoverkehr. Ziel der getroffenen Maßnahmen ist es, diese eindeutige Vorrangstellung innerhalb des Kreisverkehrs nochmals optisch zu verdeutlichen und praktisch durchzusetzen. 

Dies soll über zwei Wege erreicht werden: Einerseits über eine Verlangsamung des fließenden Verkehrs, andererseits durch eine verbesserte Sichtbarkeit und Übersichtlichkeit der Wegebeziehungen und der geltenden Vorfahrtsregeln.

Folgende Maßnahmen sollen ergänzend zu den bereits eingerichteten Schutzblinkern so schnell wie möglich umgesetzt werden: 

·       An sämtlichen Zu- und Abfahrten werden vor den Fußgängerüberwegen und Radquerungen sogenannte „Berliner Kissen“ installiert, insgesamt 15 Stück.

·       An den Zuläufen zum Kreisverkehr an der Düsseldorfer Straße, der Bonner Straße sowie der Rat-Deycks-Straße, wird Tempo 30 rechtzeitig vor dem Kreisverkehr ausgeschildert.

·       Die Mittelmarkierung im Kreisverkehr wird gemäß der Ursprungsplanung aus dem Jahr 2012 entfernt, um eine erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht des Kfz-Verkehrs beim Einfädeln zu erwirken, aus der gleichzeitig eine Temporeduktion resultiert.

·       Sämtliche Radquerungen werden vollständig rot markiert. Zusätzlich werden Richtungspfeile aufgetragen, um zu verdeutlichen, dass die Querungen nicht entgegen der Kreisfahrbahn genutzt werden dürfen.

·       Vor dem Fußgängerüberweg an der unteren Düsseldorfer Straße wird das rechte Verkehrszeichen 350-10 („Fußgängerüberweg mit Vorrang vor dem fließenden Verkehr“) entfernt. Dafür wird sichtbar kurz vor dem Fußgängerüberweg ein Verkehrszeichen 205 („Vorfahrt gewähren“) installiert. Auf dem freilaufenden Rechtsabbieger hin zur Rat-Deycks-Straße wird ebenfalls ein „Vorfahrt gewähren“-Schild aufgestellt.

·       Auf den Parkflächen an der Nebenfahrbahn zur Düsseldorfer Straße zum Fußgängerüberweg hin soll durch Markierung oder ggfs. Hindernisse wie z.B. Blumenkübel das Parken direkt vor dem Fußgängerüberweg begrenzt werden.

·       Der Grünbewuchs am Fußgängerüberweg Rat-Deycks-Straße wird aus Gründen der Sicherheit komplett entfernt bzw. gegen Bodendecker ausgetauscht.

·       An der Zufahrt zum „Action-Markt“ werden auf dem städtischen Gehweg Poller installiert, um zu verhindern, dass der Verkehr die Ausfahrt über den Fußgängerüberweg verlässt.

Eine Umsetzung der ersten Maßnahmen wird abhängig vom technischen Aufwand bis Ende des Monats angestrebt. Der Kreisverkehr wird hinsichtlich Umsetzung und Erfolg der getroffenen Maßnahmen engmaschig kontrolliert. 

Vor dem Hintergrund der Situation am Kreisverkehr Berliner Platz und der Fokussierung auf einen stärkeren Schutz des Fuß- und Radverkehrs sollen zudem weitere Unfallschwerpunkte bzw. Verkehrsknotenpunkte im Stadtgebiet betrachtet werden. Das Ergebnis wird der Fachbereich Mobilität und Klimaschutz den politischen Gremien vorlegen.

KOD prüft Einhaltung des Jugendschutzes

05.02.2025

Im Rahmen von "Testkäufen" wurde dabei erfreulicherweise festgestellt, dass die überwiegende Anzahl von Kiosken und ähnlichen Gewerbebetrieben darauf achtet, Alkohol und Tabakwaren nicht an Minderjährige zu verkaufen. 

Die Abgabe von Bier, Wein u.ä. ist nach den bundesweit geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes an Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt, andere alkoholische Getränke dürfen nur an volljährige Personen abgegeben werden. Gleiches gilt für Tabakwaren und vergleichbare nikotinfreie Erzeugnisse wie E-Zigaretten – auch diese dürfen erst an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. 

In insgesamt 14 Betrieben wurde durch einen jugendliche "Testkäufer" der Erwerb von für ihn nicht bestimmten Produkten versucht. In 12 der Betriebe gelang ihm dies nicht, lediglich zwei Betriebe müssen nun aufgrund der verbotswidrigen Abgabe von Alkohol bzw. Tabakwaren an Minderjährige mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.

Der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr appelliert an alle Gewerbetreibenden, beim Verkauf von Alkohol oder Tabakwaren im Zweifelsfall immer nach einem Altersnachweis zu fragen. Entsprechende Kontrollen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten auch weiterhin erfolgen.

Feuerwehr Leverkusen präsentiert sich mit neuer Website

04.02.2025

Moderner Look und neue Inhalte: Die Feuerwehr Leverkusen präsentiert sich online in einem neuen Gewand.

Die Internetpräsenz ist ab sofort unter dem Dach des städtischen Internetauftritts leverkusen.de zu finden: https:// leverkusen.de/themen/feuerwehr/ 

Mit einem frischen Design, einer vereinfachten Navigation und neuen Inhalten ist die Website nun auf einem modernen und zeitgemäßen Stand. Sie bietet einen umfassenden Einblick in die Arbeit der Feuerwehr Leverkusen. 

Im Fokus: Technik und Fuhrpark, Freiwillige Feuerwehr, Karrieremöglichkeiten

Eine moderne Hauptfeuer- und Rettungswache, ein großer Fuhrpark mit Fahrzeugen der neuesten Generation sowie umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten: Die neue Webseite zeigt, was die Feuerwehr personell und technisch zu bieten hat. Wer sich ehrenamtlich in der Stadt engagieren möchte, kann sich umfassend informieren. Ein neuer Bereich informiert nicht nur über aktuelle Stellenangebote, sondern auch ausführlich über die Ausbildungswege bei der Feuerwehr Leverkusen.

Briefwahlbüro öffnet am 10. Februar: Kurze Fristen beachten

04.02.2025

Am 23. Februar findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. In Leverkusen sind rund 113.000 Menschen wahlberechtigt.

Vom 20. Januar an wurden die Wahlbenachrichtigungsschreiben an die Wahlberechtigten in Leverkusen versandt. Sie informieren über den Wahltermin und den Ort des jeweiligen Wahllokals. 

Für alle Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben wollen, ist dieses Schreiben sowohl mit einem QR-Code als auch mit einem Wahlscheinantrag versehen. Über den QR-Code kann man die Briefwahlunterlagen online bestellen, der Wahlscheinantrag ermöglicht die Beantragung auf dem Papier- bzw. Postweg. Eine Beantragung ist auch digital unter dem Link www.wahlschein.de möglich. Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden ab Ende dieser Woche versendet, sobald die Stimmzettel vorliegen. Bei der postalischen Rücksendung des Briefwahlantrags bzw. des ausgefüllten Wahlbriefes müssen die Postlaufzeiten berücksichtigt werden. 

WICHTIG: Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens bis zum Wahltag am 23. Februar, 18.00 Uhr, bei der Stadt (Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen) eingegangen sein. 

Sofern eine Teilnahme an der Urnenwahl am 23. Februar im jeweiligen Wahllokal nicht möglich ist, empfiehlt es sich, entweder direkt im Briefwahlbüro zu wählen oder den Wahlbrief direkt im Rathaus abzugeben bzw. abgeben zu lassen, um mögliche Verzögerungen durch die Postlaufzeiten zu vermeiden. 

Das Briefwahlbüro ist ab dem 10. Februar 2025 geöffnet. Es befindet sich im Erdgeschoss der Hauptstraße 137 (Wiesdorfer Treff), 51373 Leverkusen. Dort kann persönlich die Briefwahl beantragt und der Stimmzettel direkt an Ort und Stelle ausgefüllt werden. Hierfür ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses notwendig. Sofern die Wahlbenachrichtigung vorliegt, wird gebeten, diese bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen ebenfalls mitzubringen. 

Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr (Ausnahme: Freitag, 21.02.2025: 08.00 bis 15.00 Uhr) 

Das Briefwahlbüro ist ab dem 10. Februar für Rückfragen unter Tel. 0214/406-33095 erreichbar.

Neuland-Park ab Dienstag wieder offen

03.02.2025

Der Neuland-Park musste Freitagnachmittag geschlossen werden, weil der schwer beladene LKW nicht ohne Sicherheitsbedenken geborgen werden konnte. Er hatte 35 Tonnen Lava-Substrat geladen, welches am Montag zunächst entladen werden musste, bevor das Fahrzeug selbst geborgen werden konnte.

aktuelle Artikel : 2269
Seite : previous_img  3 / 379  next_img
Powered by CMSimpleBlog
nach oben